Finanzanlagenvermittler
Wer in Deutschland gewerbsmäßig und unabhängig Finanzanlagen vermitteln oder zu Finanzanlageprodukten beraten will, braucht eine Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h GewO und muss sich in das öffentliche Register der Industrie- und Handelskammern eintragen lassen.
Erlaubnis
Registrierung
Damit Anbieter von Geldanlageprodukten mit Finanzanlagenvermittlern zusammenarbeiten, müssen diese im Vermittlerregister zu finden sein. Das Register wird bundesweit ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern geführt, so dass auch nur diese die erforderliche Eintragung vornehmen können. In einem zweiten Schritt nach der Erteilung der Erlaubnis erfolgt daher die Vergabe einer Registrierungsnummer und die Eintragung in das öffentliche Vermittlerregister durch die zuständige IHK. Diese Registrierung wird in Thüringen ausschließlich auf Aufforderung durch die Gewerbeämter durchgeführt.
Der Erlaubnisinhaber selbst muss hier also keinen gesonderten Antrag stellen, sondern bekommt wenige Tage nach dem Erhalt der Erlaubnis die Registrierungsbestätigung mit seiner Registernummer von der zuständigen IHK per Post zugesandt. Für die Registrierung fallen separate Kosten nach Punkt X unseres aktuellen Gebührentarifs an.
Sachkundeprüfung
Der Regelfall für den Nachweis der Sachkunde wird im § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO bestimmt und ist die vor der IHK erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur "Geprüften Finanzanlagenfachmann/Finanzanlagenfachfrau IHK". In Thüringen nimmt die IHK Erfurt zentral die Sachkundeprüfungen ab. Weitere Informationen finden Sie daher auf der Internetseite der IHK Erfurt. Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung bietet in Form von Seminaren zum Beispiel das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., aber auch Onlineschulungen können genutzt werden.
Es gibt aber auch Alternativen, die diese IHK-Prüfung entbehrlich machen. Der § 4 der FinVermV enthält eine abschließende Aufzählung von Abschlüssen, mit denen ebenfalls der erforderliche Sachkundenachweis erbracht werden kann.
Angestellte Mitarbeiter
Hat ein Finanzanlagenvermittler angestellte Mitarbeiter in den Beratunngs- und/oder Vermittlungsprozess eingebunden, muss er gewährleisten, dass diese Mitarbeiter zuverlässig und ebenfalls sachkundig sind.
Darüber hinaus sind diese Mitarbeiter von dem Erlaubnisinhaber auch in das öffentliche Register eintragen zu lassen. Der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB)dafür ist direkt bei der zuständigen IHK zu stellen. Mit diesem Formular können aber nicht nur Eintragungen von Mitarbeitern beantragt werden, sondern auch Änderungen oder die Löschung von Mitarbeiterdaten im öffentlichen Register.