Erfinderberatung & gewerbliche Schutzrechte
Kostenfreies IHK-Angebot
In Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten der Region führt die IHK regelmäßig kostenfreie Einstiegs- und Erstberatungen zu gewerblichen Schutzrechten durch. In einem individuellen, vertraulichen Gespräch von ca. 30 Minuten können grundlegende Fragen zum Patent, Gebrauchsmuster, zu Marken und Logos, Designs sowie zu den jeweiligen Anmeldevoraussetzungen besprochen werden. Auch welches Schutzrecht sich für eine konkrete Idee eignet, kann Inhalt des Gesprächs sein. Für die detaillierte Bearbeitung einer Rechtsangelegenheit kann dieser Rahmen hingegen nicht genutzt werden. Anmelden kann sich jeder, an einer Erfinderberatung Interessierte.
Marke
Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge.
Der Schutz beginnt in der Regel mit der Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Markenregister.Ausführliche Informationen u.a. zum Markenschutz, zur Markenanmeldung – auch online -, zu den absoluten Schutzhindernissen und den Kosten finden Sie auf der Seite des DPMA. Um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden, können Sie in der Datenbank des DPMA kostenfrei Marken recherchieren. Kommt es doch zu einer Markenrechtsverletzung, stehen dem Inhaber Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls auch Schadensersatz zu. Marken können aber nicht nur nationalen, sondern auch europaweiten oder internationalen Schutz genießen. Vor- und Nachteile eines Markenschutzes im Ausland sind gut abzuwägen.
Broschüre des DPMA: Markenschutz
Tätigwerden der Zollbehörden: Marken- und Produktpiraterie
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: EUIPO
Weltorganisation für geistiges Eigentum: WIPO
Patent
Ein Patent ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, wie z.B. technische Erzeugnisse, chemische Stoffe oder technische Verfahren und schützt in erster Linie vor Nachahmung. Die Erfindung muss neu und gewerblich anwendbar sein sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet sowohl online als auch vor Ort optimale Recherchemöglichkeiten, um den aktuellen Stand der Technik zu erfassen. Die Anmeldung wird ebenfalls beim DPMA vorgenommen. Nach Prüfung und Erteilung des Patents beträgt die maximale Laufzeit 20 Jahre. Wichtig ist dabei, dass die Erfindung nicht in irgendeiner Weise schon vor der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Zudem ist es möglich, den Patentschutz auch auf das Ausland auszuweiten.
Broschüre des DPMA: Patentschutz
Gebrauchsmuster
Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Da es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt, werden die Voraussetzungen bei der Eintragung nicht geprüft. Die vorherige Recherche des Anmelders ist daher umso wichtiger. Der Gebrauchsmusterschutz ist einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz und kann bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden. Die Schutzdauer beträgt maximal 10 Jahren. Es besteht zudem die Möglichkeiten des Gebrauchsmusterschutzes im Ausland.
Broschüre des DPMA: Gebrauchsmuster
Stand: 10. Juni 2022