Einigungsstelle Wettbewerbsrecht
Eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung muss nicht sofort gerichtlich ausgetragen werden. Die Einigungsstelle Wettbewerbsrecht nach der Thüringer Einigungsstellenverordnung bietet eine kostengünstige, nicht öffentliche und schnelle Lösung.
Verhandelt werden insbesondere Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung irreführender, wettbewerbswidriger Handlungen sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), gem. § 15 Absatz 3 UWG. Darüber hinaus können Unterlassungsansprüche wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG), gem. § 2 UKlaG geltend gemacht werden.
Wie ist die Einigungsstelle besetzt?
Die Einigungsstelle ist mit einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt hat, und zwei Beisitzern besetzt. Die jeweiligen Beisitzer (Gewerbetreibende aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen einschließlich des Handwerks sowie Verbraucherinnen und Verbraucher) werden aus einer Liste der IHK ausgewählt.
Wer darf Antrag stellen?
Die Einigungsstelle wird nur auf Antrag tätig. Den Antrag können stellen:
- Mitbewerber,
- rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, die in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG eingetragen sind,
- qualifizierte Einrichtungen, die in der Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen sind oder qualifizierte Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
- Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern
Verbraucher können keinen Einigungsstellenantrag stellen.
Muss die Gegenseite zustimmen?
Soweit Wettbewerbshandlungen einen Verbraucherbezug haben, wie dies in der Regel der Fall ist, kann die Einigungsstelle von jeder Partei angerufen werden, ohne dass eine Zustimmung der Gegenseite hierzu erforderlich wäre. In sonstigen Fällen muss die Zustimmung eingeholt werden.
Wie ist das Verfahren geregelt?
Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die Parteien werden von dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zur mündlichen Verhandlung geladen. In eilbedürftigen Fällen beträgt die Ladungsfrist zu mündlichen Verhandlung lediglich drei Tage.
Ist ein Rechtsanwalt nötig?
Die Parteien müssen sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist aber zulässig. Der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen sowie zur Aufklärung des Sachverhalts in der Lage und zur Abgabe von Erklärungen, insbesondere zum Abschluss eines Vergleichs, ermächtigt sein.
Müssen die Parteien persönlich kommen?
Der Vorsitzende kann das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Fehlt in einem solchen Fall die Partei unentschuldigt, kann die Einigungsstelle ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro festsetzen.
Wie endet das Verfahren?
Die Einigungsstelle hat einen gütlichen Vergleich anzustreben. Kommt eine Einigung zwischen den Parteien vor der Einigungsstelle zustande, dann wird sie in einem schriftlichen Vergleich niedergelegt. Aus einem vor der Einigungsstelle geschlossenen Vergleich kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ist eine Einigung nicht möglich, so stellt die Einigungsstelle dies fest. Es bleibt den Parteien überlassen, sodann gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Welche Kosten fallen an?
Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Insofern trägt jede Partei regelmäßig nur die eigenen Kosten.
Besetzung der Einigungsstelle
Für die Berufungsperiode 2024 und 2025 ist die Einigungsstelle wie folgt besetzt:
Zum Vorsitzenden der Einigungsstelle für die Jahre 2024 und 2025
wurde ernannt:
wurde ernannt:
Rechtsanwalt Danny Hinkelthein
THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Partnerschaft mbB Gera
Hofwiesenpark 10 | 07548 Gera
THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Partnerschaft mbB Gera
Hofwiesenpark 10 | 07548 Gera
Zu Stellvertretern des Vorsitzenden der Einigungsstelle für die Jahre 2024 und 2025
wurden ernannt:
wurden ernannt:
Rechtsanwalt Heinz Nikulla
Krumbholz & Collegen
Fachanwälte & Rechtsanwälte
Johannisstraße 4 | 07545 Gera
Krumbholz & Collegen
Fachanwälte & Rechtsanwälte
Johannisstraße 4 | 07545 Gera
Rechtsanwalt Peter Lenk
Ernst-Toller-Straße 12 | 07545 Gera und
Ernst-Toller-Straße 12 | 07545 Gera und
Rechtsanwalt Sebastian Tänzer
Czernitzky & Partner GbR
Rechtsanwälte Gera
Humboldtstraße 29-31 | 07545 Gera
Czernitzky & Partner GbR
Rechtsanwälte Gera
Humboldtstraße 29-31 | 07545 Gera
Zu Beisitzern der Einigungsstelle für die Jahre 2024 und 2025
wurden ernannt:
wurden ernannt:
Rolf Fischer
Autohaus Fischer GmbH
Brückenstraße 6 | 07743 Jena
Autohaus Fischer GmbH
Brückenstraße 6 | 07743 Jena
Heiko Lochner
Lochner Tresore
Neue Straße 12 | 07570 Weida
Lochner Tresore
Neue Straße 12 | 07570 Weida
Dr. Ingolf Weidlich
Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH Jena
Wagnergasse 15 | 07743 Jena
Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH Jena
Wagnergasse 15 | 07743 Jena
Ralf Reichertz
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Eugen-Richter-Straße 45 | 99085 Erfurt
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Eugen-Richter-Straße 45 | 99085 Erfurt
Stand: 8. Februar 2024