Werbung im Internet

Die Herausforderungen an eine ordnungsgemäße Werbung im Internet sind umfangreich, da die zu beachtenden Regelungen in unterschiedlichsten Gesetzen verankert sind. Auch wenn das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das sog. UWG, die Basis ist, konkretisieren sich die Anforderungen an eine zulässige Werbung durch Spezialvorschriften. Informations- und Kennzeichnungspflichten spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Preisangabe

Die Preisangabe im Internet richtet sich nach der Preisangabenverordnung. Grundpreisangabe, Staffel- und Streichpreise, der Umsatzsteuerausweis und insbesondere die Stelle, an der die Online-Händler und Dienstleister die erforderlichen Angaben vornehmen müssen, sind nicht zu unterschätzende Stolpersteine. Die zentrale Regelung zu sog. Fernabsatzverträgen ist § 6 PAngV, der wiederum Bezug auf Gesamt- und Grundpreisangabe nimmt. Einzelheiten erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite Preisauszeichnung und Preisgegenüberstellung [Link zu KT Preisangabe].

Gesundheitswerbung, sog. Health Claims

Für gesundheits- oder nährwertbezogene Lebensmittelwerbung enthält die sog. Health Claims Verordnung strikte Regelungen. Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft. Die EFSA hat bereits zahlreiche gesundheitsbezogene Angaben zugelassen und diese in einer Liste veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Lebensmittelkennzeichnung

Regelungen zur Information über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln enthält die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV). Diese wird durch die LMIDV ergänzt. Im Fernabsatz müssen u.a. Informationen zu vorverpackten Lebensmitteln vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein und auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden, vgl. Art. 14 LMIV. Verpflichtenden Angaben müssen zudem zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar sein.

Textilkennzeichnung

Sowohl die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung als auch das Textilkennzeichnungsgesetz sind Grundlage für die Art und Weise der Etikettierung und der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen. Die Faserzusammensetzung und die Informationspflichten sind auch online klar und deutlich zu kommunizieren und sollten direkt in die jeweiligen Produktbeschreibungen bei den abgebildeten Produkten aufgenommen werden.

Produktsicherheit - GPSR

Ab dem 13.12.2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung und bringt viele neue Pflichten für den E-Commerce mit sich. Online-Marktplätze müssen ihre Erfüllbarkeit gewährleisten und Firmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, nach einer angemessenen Zeit sperren. Außerdem müssen sie mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten.

Werbung mit Testsiegeln und Prüfzeichen

Wie bei der Werbung mit Testergebnissen werden an Werbung mit Testsiegeln und Prüfzeichen sehr hohe Transparenzerfordernisse gestellt. Für eine zulässige Werbung ist es erforderlich, dass eine Fundstelle des Tests deutlich erkennbar angegeben wird. Dies muss zudem leicht zugänglich sein und eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Test erlauben, um diesen selbst zur Kenntnis nehmen zu können.

Influencer

Menschen mit einem starken Webauftritt und Einfluss auf interessierte Personen spielen bei der Kaufentscheidung der Konsumenten eine wichtige Rolle.

Marken- und Urheberrechte

Bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen sind auch Marken- und Urheberrechte Dritter zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung fremder Fotos.
Stand: 29. Oktober 2024