E-Rechnungspflicht in Europa
Am 8. Dezember 2022 schlug die Europäische Kommission im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (VIDA) Maßnahmen vor, um das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren. Diese Initiative umfasst im Wesentlichen drei Ziele. Eines davon ist die Modernisierung der Mehrwertsteuermeldepflichten. Dabei werden durch die Einführung digitaler Meldepflichten die Informationen, die Steuerpflichtige den Steuerbehörden zu jedem einzelnen Umsatz in elektronischer Form übermitteln müssen, standardisiert. Grundlage dafür ist die in einem standardisierten Datensatz strukturierte elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing).
Die vorgeschlagenen Regelungen wurden von einigen EU-Mitgliedstaaten sehr kritisch kommentiert. Ein im Mai 2024 im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) besprochener Kompromissvorschlag wurde noch nicht final beschlossen. Besonders kritisch wurde der geplante Startzeitpunkt der Neuregelungen gesehen. Nun soll das Inkrafttreten für die meisten Änderungen auf 2030 verschoben werden.
E-Rechnungspflicht in anderen Mitgliedstaaten
Unabhängig davon können EU-Mitgliedstaaten aber auch schon vorher eine E-Rechnungspflicht im eigenen Land einführen. Davon haben neben Deutschland auch schon einige andere Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht oder sind in der Umsetzungsplanung, so beispielsweise:
Belgien
Belgien plant zum 01.01.2026 den Start einer E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Das entsprechende Gesetz wurde bereits verkündet. Das europäische PEPPOL-Netzwerk wird als Standard für die strukturierte elektronische Rechnungsstellung dienen.
Dänemark
Dänemark setzt die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in zwei Schritten um. Je nach Größe des Unternehmens tritt die Verpflichtung zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft. Bis zum 01. Juli 2026 soll der Versand von E-Rechnungen verpflichtend sein.
Frankreich
Die französische Regierung hat sich auf einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich geeinigt. Ab September 2026 wird der Erhalt elektronischer Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend sein. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wird im September 2026 für große Unternehmen und Midcap-Unternehmen und im September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) obligatorisch sein.
Italien
Seit Januar 2019 ist die elektronische Rechnungsstellung für B2B und B2C bei italienischen Betreibern obligatorisch. Die Rechnungen müssen im FatturaPA-Format vorliegen und werden über das Sistema di interscambio übermittelt.
Polen
Derzeit ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich freiwillig. Das Finanzministerium arbeitet an der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für alle Handelsgeschäfte (B2G und B2B) ab Februar 2026.
Rumänien
In Rumänien gibt es die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Für Ausstellung und Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich ist das System RO E-Factura, die zentrale Plattform für elektronische Rechnungen, verpflichtend zu nutzen. Ab 1. Januar 2025 ist die obligatorische E-Rechnung auch im B2C-Bereich geplant.
Spanien
Im B2B-Sektor soll die E-Rechnungspflicht zwischen 2024 und 2025 schrittweise eingeführt werden.
Stand: 30. August 2024