E-Rechnung im B2G-Verkehr

E-Rechnung in der Bundesverwaltung

Die Einführung der E-Rechnung in die Bundesverwaltung stellt einen wichtigen Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung dar. Seit Ende 2020 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an öffentliche Einrichtungen des Bundes (Auftraggeber) mittels E-Rechnung abzurechnen. Das Verfahren hat sich mittlerweile etabliert. Nach einer Pressemeldung des Bundesinnenministeriums ist im Sommer 2024 die 10-millionste Rechnung in der Bundesverwaltung eingegangen.

Rechnungsstandard

Für die öffentlichen Auftraggeber ist vor allem das Format XRechnung zu verwenden. Es kann aber auch jeder andere Standard verwendet werden, der der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entspricht.
Auf seinem Informationsportal hält das Bundesinnenministerium zahlreiche Informationen, Erklärvideos und FAQs rund um die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung bereit.

E-Rechnung in der Landesverwaltung

Thüringen hat sich dem vom Bund bereitgestellten Portal angeschlossen. Die vom Bund bereitgestellten Informationen können daher auch auf die Landesverwaltung übertragen werden. Unternehmen können nach einer Registrierung in dem Portal kostenfrei E-Rechnungen erstellen.
Informationen zur E-Rechnung im Freistaat Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums.
Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.

E-Rechnung in Europa

In der EU können bereits alle Behörden elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge empfangen. In den Factsheets zur elektronischen Rechnungsstellung der EU können Sie mehr über die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Regelungen erfahren.

Stand: 29. August 2024