EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG

Seefrachtkisten sind keine Parfumflacons

Die geplante EU-Verpackungsverordnung bringt so wie sie derzeit diskutiert wird für die Holz Neudeck GmbH kaum umsetzbare Herausforderungen. Die Firma stellt individuelle Holzverpackungen für den sicheren Transport hochsensibler Güter her. Wiederverwendung und Recycling von Verpackungen oder Vorgaben zu Leerräumen seien dort schlicht nicht im geplanten Umfang realisierbar. Materialsparsamkeit beispielweise kann verheerende Folgen für die Sicherheit des wertvollen Transportgutes und von Menschenleben haben. „Tonnenschwere CNC-gesteuerte Dreh- und Fräsmaschinen benötigen eben nun mal einen massiven Boden für ihren Transport, während empfindliche medizinische Geräte mit ausreichend Schaumstoff gegen Erschütterungen geschützt werden müssen“, erklärt Geschäftsführer Jörg Neudeck. 
„Jedes Industriegut ist anders und stellt ganz eigene Anforderungen an seine Verpackung“, erklärt der Technische Leiter Holger Baumeister. Den Standard dafür setzt in Deutschland der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V. (HPE). Die Holz Neudeck GmbH entwickelt in Abstimmung mit ihren Kunden maßgeschneiderte Lösungen. Heute sind es vielleicht mehrere Wärmetauscher für eine innerdeutsche Zwischenlagerung, morgen eine tonnenschwere Maschine, die für ihre beschwerliche Reise über den großen Teich gerüstet werden will, und übermorgen ein Rennwagen, der rechtzeitig für seinen spektakulären Run nach Australien transportiert werden muss. 
Diese Holzverpackungen sind Unikate, die hinsichtlich Größe, Gewicht oder Innenleben ganz eigenen Anforderungen gerecht werden. Doch allesamt verbindet sie die Kompetenz darüber, die wertvolle Fracht gegen das salzige Seewasser, hohen Wellengang und die großen Temperaturschwankungen bei der Reise zu schützen. Verbundfolien dürften daher auf keinen Fall verboten werden, bekräftigte Markus Kirschner und ging damit auf eine weitere Herausforderung der geplanten EU-Verpackungsverordnung für die Branche ein.
„Reduzierung von Verpackungsmüll wie auch die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen sind die Gebote der Stunde“, stimmt der Unternehmer dem grundsätzlichen Anliegen der Verordnung zu. Dass es damit aber ausgerechnet den kohlenstoffspeichernden und nachwachsenden Klimaschützer Holz gefährdet, sei ein Fiasko.
Neben den Vorgaben zu Leerräumen oder dem Mindesteinsatz von Recyclingmaterial würde insbesondere das High Quality Recycling das endgültige Aus für die etablierten Ladungsträger aus Holz bedeuten – mit spürbaren Folgen für die Verbraucher. Transporte würden teurer, Lieferketten gestört und Supermarktregale könnten leer bleiben. „Niemand möchte ein Corona 2.0 erleben“, bekräftigte Branchenverbandschef Markus Kirschner. Eine aus Holz und Holzwerkstoffen gefertigte Palette könne nicht wieder zu eben dieser recycelt werden, wohl aber zu anderen wertvollen Erzeugnissen. Die Spanplatte, die beispielsweise in der Möbelindustrie verwendet wird, nannte er hierfür als ein Paradebeispiel. Diese binde Kohlenstoff weiterhin über Jahrzehnte und entspräche damit der derzeitigen Europäischen Abfallrichtlinie.
Kurzporträt Holz Neudeck GmbH
Die Holz Neudeck GmbH ist ein Paletten- und Kistenproduzent, der auf eine über 100-jährige Unternehmensgeschichte zurückblickt. Die besondere Stärke der Holz Neudeck GmbH liegt in der Produktion von Holzpaletten und -kisten. Darüber hinaus komplettiert der Verpackungsdienstleister sein Spektrum mit Verschlägen, Seeverpackungen und Verpackungen für Maschinen und Anlagen. Doch die Standardprodukte allein lösen nicht alle Anforderungen zu transportierender Güter. In enger Zusammenarbeit mit den Kunden werden spezielle Verpackungen entwickelt.
Mit der IPPC-Hitzebehandlung der Produkte hat das Unternehmen die Weichen für eine internationale Zukunft gestellt und macht die hochwertigen Paletten, Kisten, Verschläge, Seeverpackungen und Verpackungen von Maschinen und Anlagen exportfähig.

neudeck-holzverpackungen.de
EU-Verpackungsverordnung
Die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist Teil des europäischen Green Deals. Einige Eckpunkte sind:
•    unnötige Verpackungen einschränken
•    wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen fördern
•    alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen bis 2030 wirtschaftlich recycelbar sein
•    bestimmter Prozentsatz von Produkten in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten
•    klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen 
•    Verbot von Einwegverpackungen
•    Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen sind vorgeschrieben
•    verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile für Kunststoffverpackungen

Der europäische Grüne Deal: Abfallintensive Verpackungen verbieten, Wiederverwendung und Recycling fördern
ec.europa.eu

Der europäische Green Deal im Überblick
ihk.de/gera
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