LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ

Nur mit Diversifizierung ist Nachhaltigkeit machbar!

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wirkt – aber vielfach nicht wie gewünscht. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind schon jetzt indirekt betroffen – auch, wenn sie nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das zeigt eine Sonderauswertung der aktuellen „Going International“-Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). In der Überprüfung der Lieferanten und des Engagements in bestimmten Ländern und Regionen sehen Betriebe aller Größenklassen eine Herausforderung. Knapp ein Viertel der großen Unternehmen denkt sogar über Rückzug und den Abbruch von Handelsbeziehungen nach – was die Diversifizierung der Lieferketten zusätzlich erschwert.

Beim CSDDD-Trilog Praxiserfahrungen berücksichtigen

Diese Erfahrungen sollten auch auf europäischer Ebene in den aktuellen Trilogverhandlungen zur „EU-Lieferkettenrichtlinie“ (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) berücksichtigt werden, mahnt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.
„Zwar ist die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt ein Anliegen, das Politik und Wirtschaft eint. Die Folgen für den Standort Europa sind aber bisher nicht ausreichend berücksichtigt“, kritisiert er. „Nachhaltigkeit sollte nicht auf Kosten der Diversifizierung der Lieferketten erreicht werden, die gerade in durch Pandemie und Krieg schwierigen wirtschaftlichen Zeiten unabdingbar ist.“ Die aktuelle DIHK-Umfrage zeige jedoch, dass fast jedes vierte Großunternehmen den Rückzug aus Risikoländern vollziehe oder plane.

94 Prozent der direkt Betroffenen haben gehandelt

„Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind schon gut aufgestellt“, berichtet Dercks. „94 Prozent haben bereits Maßnahmen mit Blick auf menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken ergriffen.“
Zudem zeige die Erhebung die starke Betroffenheit kleinerer Betriebe: „Um die eigenen Sorgfaltspflichten einzuhalten, wenden sich die direkt betroffenen Unternehmen an ihre Lieferanten und Geschäftspartner, häufig KMU, und verpflichten sie über vertragliche Klauseln zu umfassenden Nachweisen.“
Was die Unternehmen allerdings nicht brauchen, ist eine nochmalige Verschärfung der Auflagen und Pflichten durch ein EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer


Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer appelliert an die Verhandlungspartner, für das weitere Gesetzgebungsverfahren Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit im Blick zu haben. Denn: „Für gleiche Wettbewerbsbedingungen – zumindest in Europa – brauchen wir die gleichen Anwendungen der Regeln in allen EU-Ländern. Was die Unternehmen allerdings nicht brauchen, ist eine nochmalige Verschärfung der Auflagen und Pflichten durch ein EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.“

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