EU-LIEFERKETTENGESETZ

EU-Lieferkettengesetz: DIHK warnt vor Überlastung der Unternehmen

Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), warnt angesichts des geplanten EU-Lieferkettengesetzes vor einer Überlastung deutscher Unternehmen. "Es drohen enormer Aufwand und hohe Kosten – für vergleichsweise wenig Wirkung". Hintergrund ist das geplante Gesetz, mit dem die EU-Kommission bessere Umwelt- und Arbeitsstandards entlang der Lieferketten von Gütern durchsetzen möchte.

Regelungen sollten praxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher sein

"Viele Unternehmen haben mit Blick auf die eigene gesellschaftliche Verantwortung und die verstärkte Nachfrage ein großes Interesse, die Transparenz in der Lieferkette zu erhöhen. Sie sind auch aufgeschlossen für neue Regelungen. Aber zugleich stoßen viele Unternehmen und Branchen bei diesen Anstrengungen an Grenzen und sorgen sich vor rechtlicher Unsicherheit sowie zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen", sagte Adrian auf Medienanfragen.

Einigkeit beim Ziel

"Immer mehr Unternehmen engagieren sich, die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette zu dokumentieren." Insofern werde das Ziel des Entwurfs für ein EU-Lieferkettengesetz von der deutschen Wirtschaft geteilt. Viele Unternehmen hielten bei diesem komplexen Thema zudem gemeinsame europäische Rahmenbedingungen für sinnvoll, um eine Vielzahl von nationalen Einzelregelungen und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Allerdings gehen die vorgeschlagenen Regelungen weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus und führen damit in einer wirtschaftlich angespannten Lage noch einmal zu erheblichem zusätzlichem Aufwand.

Peter Adrian

"Allerdings gehen die vorgeschlagenen Regelungen weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus und führen damit in einer wirtschaftlich angespannten Lage noch einmal zu erheblichem zusätzlichem Aufwand", so Adrian in seiner ersten Reaktion. "Es sind mehr Unternehmen betroffen und mehr Risiken entlang der Lieferkette zu beachten. Außerdem sieht die EU-Regelung eine Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette sowie zivilrechtliche Haftung vor." 

Peter Adrian, DIHK-Präsident
Peter Adrian DIHK-Präsident © DIHK/Werner Schuering

Fragezeichen bei der Umsetzbarkeit

Nach dem EU-Richtlinienvorschlag sollen europäische Unternehmen künftig zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihre ausländischen Lieferanten bestimmte Standards verletzen. "Komplexe Lieferketten bestehen oft aus mehreren Hundert oder sogar Tausenden Betrieben weltweit", erklärt der DIHK-Präsident. "Das deutsche Unternehmen kennt dann jedoch in der Regel nur den direkten Zulieferer."
Und diesem Zulieferer müsse es nun nach den Vorstellungen der EU weitgehende Berichtspflichten auch für dessen weitere Lieferkette auferlegen. "Damit drohen gerade auch für Zulieferer in anderen Teilen der Welt zusätzliche Berichtspflichten in Richtung einer Vielzahl von Abnehmern in Europa", warnt Adrian.

Risikoreiche Märkte werden unattraktiver

Angesichts der Risiken und des Aufwands könnten europäische Unternehmen ihr Engagement in risikoreicheren Entwicklungs- und Schwellenländern überdenken. Zudem würden die umfangreichen Nachweispflichten über Kaskadeneffekte auch eine sehr große Zahl kleinerer und mittlerer Betriebe als Teil der Lieferketten in Deutschland erreichen, gibt Adrian zu bedenken. "Wirksame Regelungen müssen aber praxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher sein. Darauf sollten wir gemeinsam hinwirken – im Sinne funktionierender Menschenrechte und verantwortungsvoller Wirtschaft."
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