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Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie mit!
Die IHK-Vollversammlung wird im November neu gewählt. Vom 20. August bis 9. September können sich Kandidaten für einen Sitz im höchsten Gremium der IHK bewerben. „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie mit!“, sagt Uwe Kaiser im Interview. Der Unternehmer aus der Druckhaus Gera GmbH ist selbst seit Jahren ehrenamtlich in der IHK-Organisation aktiv und nun Vorsitzender des Wahlausschusses. Wir haben ihm vier Fragen zur Wahl gestellt.
Warum ist die IHK-Vollversammlung wichtig für die Unternehmen der Region?
Unser Wirtschaftsstandort braucht Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, unter denen es sich lohnt und Freude macht, ein Unternehmen zu führen. Die Interessen der Wirtschaft zu vertreten und Politik wie Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten, ist Aufgabe der IHK. Sie tut dies im Auftrag ihrer Mitgliedsunternehmen. Vertreten werden diese durch 56 ehrenamtlich tätige Unternehmerinnen und Unternehmern in der Vollversammlung als oberstes Entscheidungsgremium. Sie bestimmen die Leitlinien der IHK-Arbeit entscheidend mit, befinden über die IHK-Beiträge und über den Budgetplan. Über 30 000 Unternehmen in Ostthüringen sind dieses Jahr aufgerufen, im November 2022 ihr Parlament der Wirtschaft für die kommenden fünf Jahre zu wählen. D.h. jedes Mitgliedsunternehmen kann gleichberechtigt dazu beitragen, die Stimme der Wirtschaft zu stärken. Deshalb meine Bitte: Beteiligen Sie sich an der Vollversammlungswahl 2022 - als Kandidat/Kandidatin, und natürlich mit der Abgabe Ihrer Stimme.
Was kann man als Wahlkandidat und Wähler bewegen?
Ob Klimawandel und Energiewende, Digitalisierung oder Fachkräftemangel: Selten standen Deutschland, Thüringen und unsere Ostthüringer Region vor solchen Herausforderungen, selten war es so wichtig, aktiv mitzugestalten. Längst hat die Politik erkannt, dass die Stimme der Wirtschaft gehört werden muss, wenn wirtschaftspolitische Entscheidungen getroffen werden. Die Vollversammlung gestaltet diese Stimme der IHK Ostthüringen und letztlich der IHK-Organisation als Ganzes.
Wie wird gewährleistet, dass die Vollversammlung im Interesse aller IHK-Mitglieder handelt?
Zum einen sind Unternehmer aller Branchen, Regionen und Firmengrößen in der Vollversammlung vertreten. Es wird also die Vielfalt der Interessen gebündelt und Entscheidungen werden demokratisch getroffen. Es liegt aber in der Verantwortung jedes Vollversammlungsmitgliedes, dass sich die Unternehmen aus seinem Umfeld auch vertreten fühlen. Ich habe stets meine Kontakte zu anderen Unternehmern meiner Region genutzt, um deren Meinung und Probleme zu erfahren. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, auf die vielen Leistungen hinzuweisen, die die IHK ihren Mitgliedsfirmen anbietet.
Wer kann denn überhaupt in die Vollversammlung gewählt werden?
Jeder Unternehmer, der IHK-Mitglied ist – oder entsprechende Unternehmensvertreter. Über Wahlgruppen und Wahlbezirke ist sichergestellt, dass sich die Zusammensetzung an der Regional- und Branchenstruktur Ostthüringens orientiert. Ich möchte vor allem den „kleinen“ Unternehmerinnen und Unternehmern Mut machen, sich zur Wahl zu stellen – nicht nur im eigenen Interesse. Immerhin haben rund 95 Prozent unserer IHK-Unternehmen weniger als 20 Beschäftigte. Je mehr sich einbringen, desto mehr Gewicht erhält ihre Stimme.
Wichtig ist, dass die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bis 9. September bei der IHK eingehen, egal ob per Post, per Fax oder gescannt per E-Mail.
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