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„Digitalisierte Arbeitswelt“ auch in Gastro- und Hotelberufen
© goodluz/Shutterstock
Mit den neuen Anforderungen soll die Ausbildung auch künftig mit dem vielfältigen Spektrum von Betrieben Schritt halten können. Die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 treten außer Kraft, bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden zu Ende geführt.
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