REACH

Aktuelle Informationen

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. In der EU-weit geltenden Reach-Verordnung werden Informationspflichten (z. B. das Sicherheitsdatenblätter) und weitere Pflichten, z. B. die Registrierung, Zulassung und Beschränkung (ggf. Verbote) von chemischen Stoffen geregelt. Dabei fallen nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse (z. B. Produkte wie Maschinen, Spielzeuge, Bauteile) in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.

REACH – Größe ihres Unternehmens richtig angegeben?

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überprüfen sollten, ob sie unter REACH die Größe ihres Unternehmens richtig angegeben und entsprechende Begleitdokumente auf REACH-IT hochgeladen haben.
Bei Korrektur der Angaben bis 31. Mai 2021 – vor dem Verifizierungsprozess durch die ECHA – fallen laut Mitteilung der ECHA keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an, es muss demnach jedoch der Unterschied zu der der Unternehmensgröße entsprechenden Registrierungsgebühr gezahlt werden.
Weitere Informationen zur Größeneinordnung und den anfallenden Gebühren bietet die ECHA: Meldung der ECHA

Gemeinsame Stoffregistrierungen

Bekanntlich verpflichtet die REACH-Verordnung Hersteller und Importeure desselben Stoffes dazu, Daten im Rahmen der Stoffregistrierung gemeinsam zu nutzen und die Informationen gemeinsam bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Dabei soll das Prinzip „ein Stoff, eine Registrierung“ gelten.
Die Zusammenarbeit unter den Registranten erfolgt über sog. Foren für den Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forum, SIEF). Registranten ein und desselben Stoffes, müssen „eine „Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten“ abschließen, die für alle Parteien klar und verständlich ist. Die Registranten müssen sich nur an denjenigen Kosten für Daten beteiligen, die sie bei der ECHA im Rahmen ihrer individuellen Registrierungsanforderungen einzureichen haben. Sie sollen daher beispielsweise nicht für Daten bezahlen müssen, die sich auf größere Herstellungsmengen beziehen.

Hilfestellungen zur Stoffregistrierung übersetzt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass die aktuelle Version ihrer Guidances zur Stoffregistrierung unter REACH nun übersetzt in 23 Sprachen – somit auch in Deutsch - zur Verfügung steht.
Diese sollen auch dazu dienen, Unternehmen bei der Bestimmung der richtigen Mengenbänder und der nötigen Aktualisierung von Registrierungsdossiers zu unterstützen.
Die Guidances finden Sie auf der Website der ECHA.

Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung gilt allerdings erst ab dem 1. Januar 2021.
Ebenso können Unternehmen vorherige Sicherheitsdatenblätter noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Inhaltliche Änderungen durch die Verordnung betreffen u. a. eine Anpassung zu Anhang VIII der CLP-Verordnung (etwa hinsichtlich UFI) oder zu Nanomaterialien.
Quelle: DIHK

Harmonisierte Meldung von Giftinformationen der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur berichtet, dass die entsprechenden Meldungen der Unternehmen weitergeleitet über die zuständigen nationalen Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten ab 2022 besonders kontrolliert werden (z. B. für Waschmittel, Farben, Klebstoffe). Das habe das so genannte Enforcement Forum beschlossen. Die erste Anwendungsfrist der Harmonisierten Giftinformationen für verschiedene Gemische gilt ab dem 1. Januar 2021.

Chemikaliendatenbank der ECHA

Die ECHA hat eine Aktualisierung ihrer Chemikaliendatenbank vorgenommen und verschiedene Funktionen ergänzt. Die Datenbank bietet Unternehmen einen Überblick und Informationen über die Regulierung jeweiliger Stoffe in der EU. Verbessert wurde u. a. die Darstellung des Status einer Stoffregistrierung unter REACH.

ECHA veröffentlicht Suchmaschine

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bietet mit dem "EU Chemicals Legislation Finder" (EUCLEF) eine Suchmaschine an, mit der Unternehmen einen Überblick über die jeweilige Regulierung eines Stoffes in der EU erhalten.
Aktuell werden 40 chemikalienbezogene Rechtsakte bei der Suche berücksichtigt. EUCLEF vermittelt den suchenden Unternehmen einen Überblick über die Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich Chemikalien. Sie können nach Informationen über Stoffe suchen, geltende Gesetze finden und überprüfen, welche Verpflichtungen sich möglicherweise daraus ergeben. Das Suchergebnis enthält eine Zusammenfassung aller einschlägigen Informationen, einschließlich Geltungsbereich, Verpflichtungen, Ausnahmeregelungen, Regulierungstätigkeiten und Listen von betroffenen Stoffen, zusammen mit Links zu den vollständigen Rechtstexten in den EU-Amtssprachen.
EUCLEF dient insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen als Unterstützung, die Regulierung eines bestimmten Stoffes in der EU in Gesamtheit zu erfassen. Die Suchmaschine wird aus dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) finanziert.
Quelle: ECHA

Reach – Neue Informationsanforderungen

Wie die ECHA am 29. Juni 2021 mitteilt, hat die EU-Kommission bestimmte Informationsanforderungen an Unternehmen zur Stoffregistrierung unter REACH überarbeitet. Die Veränderungen werden im Januar 2022 einsetzen. Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen.
Die Aktualisierung der REACH-Anhänge konkretisiert laut ECHA-Mitteilung die Informationen, die Unternehmen in Stoffregistrierungen übermitteln müssen. Die Bewertungen der ECHA sollen dadurch transparenter und berechenbarer werden.
Das Gesetz tritt laut Mitteilung der ECHA am 8. Juli 2021 in Kraft und gilt ab dem 8. Januar 2022. Die ECHA will hierzu gen Jahresende weitere Hilfestellungen für Unternehmen veröffentlichen.
Quelle: DIHK

Beschränkungen und Verbote unter Reach

Die REACH-Verordnung bietet verschiedene Regelungsinstrumente für Stoffe an, die entweder besonders besorgniserregend sind oder die bei der Verwendung ein unangemessenes Risiko für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt hervorrufen. Diese sind das Zulassungsverfahren und das Beschränkungsverfahren.
Das Zulassungsverfahren wurde in der Info-Broschüre "Die Zulassung unter REACH" der Reach-CLP-Biozid-Helpdesk ausführlich behandelt. Das Beschränkungsverfahren als eines der ältesten europäischen Regelungsinstrumente für Chemikalien wurde 2009 in die REACH-Verordnung überführt und gewinnt seitdem einen immer höheren Stellenwert als Regelungsoption. Diese Broschüre beschreibt das Verfahren, wie Stoffe in den Beschränkungsanhang (Anhang XVII) aufgenommen werden, und erläutert einige spezielle Einträge. Sie wirft ebenfalls einen Blick auf die verbliebenen nationalen Beschränkungsregelungen.
Dossiers mit Vorschlägen für Beschränkungen werden von den Mitgliedstaaten oder, im Auftrag der Kommission, von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ausgearbeitet.
Weitere Informationen zum Beschränkungsverfahren sind auf der Homepage des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks der Bundesbehörden abrufbar. Informationen der ECHA zu Anhang XVII der REACH-Verordnung können hier abgerufen werden.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die die in der Liste des Anhang XVII REACH-Verordnung aufgenommenen gefährlichen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse herstellen, in den Verkehr bringen oder verwenden. Die Liste wird stetig erweitert und ist auf der Homepage der ECHA einsehbar.
Quelle: baua

REACH – Kandidatenliste erweitert

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat im Januar 2023 eine Erweiterung der Kandidatenliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH um neun Stoffe bekanntgegeben. Damit umfasst die Kandidatenliste nun 233 SVHC-Stoffe (“substance of very high concern“).
Für betroffene Unternehmen ergeben sich mit der Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste zusätzliche Informationspflichten, wenn ein Teil eines Erzeugnisses mehr als 0,1 Massenprozent des Stoffes enthält. Daraus wiederum folgen Meldepflichten zur SCIP-Datenbank aus der Abfallrahmenrichtlinie.

SCIP: Aktualisiertes Kandidatenliste-Paket der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihr aktualisiertes “SCIP candidatelist package“ veröffentlicht, das eine Verbindung zur jeder Aufnahme zusätzlicher Stoffe (SVHCs) in die so genannte REACH-Kandidatenliste herstellt.
Diese wurde zuletzt am 17. Januar 2022 um vier Stoffeinträge erweitert. Mit dem Paket soll Unternehmen die Vornahme der SCIP-Meldungen für neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste erleichtert werden.