Frankreich verschiebt Verbot von nicht-recycelbaren Polystyrol
Nachdem Frankreich im Juli 2023 das Verbot von Verpackungen, die komplett oder teilweise aus Styrolpolymeren oder Styrol-Copolymeren bestehen, nicht recycelbar oder in den Recyclingstrom integrierbar sind, erlassen hat, wird dieses Verbot nun von Januar 2025 auf 2030 verschoben.
Frankreich möchte die von Polystyrolverpackungen ausgehenden Umweltauswirkungen verringern und diese Stoffgruppe vermehrt der Kreislaufwirtschaft zuführen. Dadurch sollen nationale Recyclingziele erreicht werden.
Da die französische Regierung bisher kein Gesetz erlassen hat, dass das Verbot ab Januar 2025 regelt, wurde entschieden, dass In-Kraft-Treten des Verbots auf 2030 zu verschieben und der Industrie weiterhin Zeit für Lösungen zur besser Recyclingfähigkeit dieses Verpackungstyps einzuräumen. Bis 2030 müssen alle Verpackungen aus Styrolpolymeren recycelbar und bis 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein.
Polystyrolverpackungen dienen u. a. der Haushaltsgeräteindustrie als Verpackungsmaterial.
Die offizielle Stellungnahme in französischer Sprache finden Sie hier (siehe „report de l'interdiction des polymères non recyclables").