Stärken von EMAS gegenüber der ISO 14001
Da die Umweltmanagementnorm in die EMAS-Verordnung integriert ist, erarbeitet die EU-Kommission derzeit in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten den Anpassungsbedarf für EMAS.
Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat daher eine eigene Abschätzung für die EMAS-Verordnung in Bezug zu den Änderungen der ISO 14001 vorgenommen und in einem Infoblatt zusammengefügt.
Das Infoblatt „EMAS und die neue ISO 14001“ greift die neuen Inhalte der ISO 14001 auf und setzt diese in Relation zu EMAS. Das Fazit des UGA ist, dass auch in Zukunft nach der Integration der ISO 14001:2015 in die EMAS-Verordnung es keine Normanforderungen geben wird, die über die Forderungen von EMAS hinausgehen.
Die Alleinstellungsmerkmale von EMAS bleiben davon unberührt:
- Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften
- Ständige Verbesserung der Umweltleistung
- Verpflichtende, standardisierte Kommunikation mit der Öffentlichkeit
- Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verbesserungsprozesse
Zusätzlich informiert das Infoblatt über den Zeitplan der anstehenden Novellierung der EMAS-Verordnung.
Die neu aufgelegte UGA-Broschüre „EMAS - Mehrwert schaffen, Risiken vermeiden“ zeigt, welchen Mehrwert EMAS gegenüber der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 hat. Sie vergleicht die Anforderungen der ISO 14001-Norm mit denen der EMAS-Verordnung und zeigt die Stärken von EMAS auf.
Quelle: Umweltgutachterausschuss (UGA)