CE-Kennzeichnung

Allgemeine Hinweise

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller eines Produktes, dass dieses Produkt „allen geltenden Rechtsvorschriften“ genügt, bevor er es im europäischen Wirtschaftsraum auf den Markt bringt.
Grundlagen sind der Beschluss Nr. 768/2008/EG und die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.
Für eine Vielzahl von Produktgruppen gestalten die jeweiligen EU-Richtlinien die einzelnen Mindestanforderungen und das durchzuführende Verfahren näher aus.
Für einen ersten Überblick steht Ihnen unsere IHK-Information "CE-Kennzeichnung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB) zur Verfügung.