Hinweise zur Bestellung von Betriebsbeauftragten
Der Gesetzgeber schreibt in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen die Bestellung von Betriebsbeauftragten vor. Ihre Funktion besteht darin, eine die staatliche Fremdkontrolle ergänzende Eigenüberwachung innerhalb des Betriebs bzw. Unternehmens zu gewährleisten. Bei der IHK erhalten Sie Auskunft zu den verschiedenen Betriebsbeauftragten.