Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden.
Die am 3. August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, verliert damit ihre Wirkung.
Der seit Oktober 2021 geltende Antragsstopp ist zu Ende. Forschungs- und Entwicklungsprojekte können wieder auf Zuschüsse aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hoffen. Die neuen Antragsunterlagen stehen ab sofort zur Verfügung.
Im August vergangenen Jahres war der Zugang eingeschränkt worden. Seitdem galt, dass Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten dürfen. Diese Regelung ist jetzt vom Tisch.
Insbesondere mittelständische Unternehmen werden von der Lockerung stark profitieren. Das ZIM ist mit jährlich mehreren Tausend neuen Projekten das größte Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung des innovativen Mittelstandes. Für 2023 stehen Haushaltsmittel in Höhe von rund 694 Millionen Euro zur Verfügung. Grundsätzlich ist das ZIM aber technologie- und branchenoffen ausgestaltet.
Viele Betriebe nutzen ZIM als wichtige Unterstützung ihrer Innovationsaktivitäten. Die Bandbreite der Förderung reicht von der Einzelförderungen von Projekten bis zur Unterstützung von Kooperationen mit der Wissenschaft.
ZIM-Förderung – Informationsangebot
Die Möglichkeiten von Fördermitteln sind oftmals unbekannt oder mit enormen Hindernissen verbunden. Die ZIM-Webinarreihe informiert zu verschiedenen Themenschwerpunkten wie Projektkostenabrechnung, Anforderungen an einen ZIM-Projektantrag oder Anforderungen bei der Beantragung von Software- und KI-Projekten.
Quelle: BMWK