Energie-Paket vor Bundestagswahl beschlossen
Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grüne haben sich mit der CDU/CSU-Fraktion auf Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)geeinigt,
Ziel ist es, den Ausbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen und Überlastungen der Verteilnetze durch Solarspitzen zu vermeiden. Darüber hinaus wurde die Ausschreibung von Biomassekraftwerken ausgeweitet und der Flexibilitätszuschlag angehoben.
Des Weiteren wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verlängert sowie die Umsetzung neuer Regelungen zum EU-Emissionshandel und zum CO₂-Grenzausgleich (CBAM) durch Anpassungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sichergestellt.
Zu den zentralen Gesetzesänderungen gehören:
- Bei negativen Strompreisen soll die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wegfallen, wobei die entsprechenden Zeiträume über die 20-jährige Förderung hinaus angehängt werden.
- Die Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird verlängert, wenn diese bereits genehmigt sind, aber erst nach 2026 in Betrieb gehen.
- Die Ausschreibungsmenge für Bioenergie soll in den kommenden Jahren zunehmen, und der Flexibilitätszuschlag wird auf 100 Euro pro Kilowatt erhöht.
- Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) wurden die Rechtsgrundlagen für eine Erweiterung des europäischen Emissionshandels sowie für das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) geschaffen. Damit erhalten die Unternehmen und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als nationale Behörde die nötigen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung. Der Fraktionskompromiss zum TEHG sieht außerdem vor, dass (Sonder-)Abfallverbrennungsanlagen nicht in den ETS 1 überführt werden, sondern im BEHG verbleiben.
Die entsprechenden Regelungen treten voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft.
In den ursprünglichen Entwürfen zu den Gesetzesänderungen enthalten, aber nicht beschlossen wurden verbindliche Netzanschlussfristen sowie eine einheitliche Digitalisierung von Verfahren und Anträgen zum Netzanschluss. Damit bleibt das Thema der Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Aufgabe für die kommende Regierung.