Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Neue Förderrichtlinie

Das BIK-Förderprogramm im Überblick
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Förderrichtlinie unter dem Titel „Bundesförderung Industrie- und Klimaschutz“ (kurz: BIK) zur Dekarbonisierung des Mittelstands veröffentlicht. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Bemühungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.
Das neue Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen innovative kleinere und mittelgroße Transformationsvorhaben umzusetzen. Die neue Bundesförderung schließt die Förderlücke, das auf der einen Seite durch das EEW-Förderprogramm und auf der anderen Seite durch die Klimaschutzverträge ergänzt wird.
Details der Förderrichtlinie:
Zielgruppe:
kleiner und mittmittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland
Förderziel:
Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Reduktion
Förderumfang:
finanzielle Zuschüsse für innovative Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Prozesse
Zeitplan:
voraussichtlich im September 2024 startet der erste Förderaufruf, danach haben Unternehmen 3 Monate Zeit ihre Vorhaben einzureichen
Fördermodule:
zwei Fördermodule stehen zur Verfügung;
Modul 1: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten
Modul 2: Förderung von CCU und CCS
Der Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Gefördert werden sollen Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen und deren Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland liegen. Die maximale Förderung liegt bei 200 Millionen Euro pro Unternehmen (Förderhöhe: 50% kleine Unternehmen, 40% Mittlere Unternehmen, 30% große Unternehmen).
Der Projektträger ist der PtJ. (Projektträger Jülich). Gefördert werden Investitions- und Innovationsvorhaben für schwer vermeidbare CO2-Emissionen, konkret sollen die Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusiver einer anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung gefördert werden. Dies erfolgt im Einklang mit der Carbon Management-Strategie, die sich mit dem Umgang Deutschlands im Rahmen der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU/CCS) auseinandersetzt.