Elektronische Signatur


Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Sicherheit: Von diesen drei Vorteilen können Unternehmen profitieren, wenn sie die elektronische Signatur nutzen.
Egal ob im Umweltbereich, in der Außenwirtschaft oder bei der Buchhaltung – immer mehr Vorgänge im geschäftlichen Umfeld laufen vollelektronisch ab. Damit die Prozesse auch wirklich vertrauenswürdig und rechtssicher sind, benötigt man die elektronische Signatur.

Registrierungsstelle
Die IHK Ostthüringen zu Gera ist Registrierungsstelle für die Elektronische Signatur. Daher können Sie bei uns Ihre IHK-Signaturkarte beantragen. Gemeinsam, mit unserem Partner DE-CODA-GmbH, bieten wir Signaturkarten der D-Trust GmbH (einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei), an.
Möchten Sie für sich oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Elektronische Signatur beantragen, dann vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin. Zusätzlich zu den in den Produktinformationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) genannten Kosten entstehen für die Bearbeitung Ihres Antrages in der IHK Kosten von 118,20 [zzgl. 19% Ust] Euro.

Wichtiger Hinweis für Folgekartenanträge
Auf Grund neuer Anforderungen und Sicherheitsgründen können Signaturkarten-Besitzer: innen ab sofort nur noch zweimal einen Folgekartenantrag ohne persönliche Identifizierung bestellen. Bei dem möglichen dritten Folgeantrag wird der Kunde/die Kundin von D-Trust darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Erst-Antragsverfahren mit entsprechender persönlicher Identifizierung notwendig ist. Dafür kann sich wieder wahlweise an die Registrierungsstelle gewendet werden oder das Online-Verfahren mit Post-Ident in Anspruch genommen werden.
Die D-Trust Signatur Card 5.1, die wichtigsten Änderungen:
  • Die Signaturkarte der Generation 5.x sind mit Auslieferung freigeschaltet. Es ist keine Empfangsbestätigung mehr notwendig.
  • Die Karteninitialisierung erfordert den D-Trust Card Assistent (mind. in Version 4.0.0.4).
  • Die Karte 5.x erfordert immer eine sichere Verbindung zwischen Kartenchip und Anwendungssoftware über CAN*
  • Die Karte 5.x ist für einen Kontaktlosen Betrieb vorbereitet (NFC*)
Ab Generation 5.x sind die D-Trust Karten grundsätzlich Dual Interface fähig Kontaktlose Kartenlesegeräte können verwendet werden.
Ein Smartphone kann den Kartenleser ersetzen. Eine App ist in diesem Fall erforderlich (D-Trust bietet aktuell keine App direkt an).
  • Die Fähigkeit zur kontaktlosen Nutzung erfordert aktuell immer die Eingabe eine CAN*.
  • Diese CAN* baut einen sogenannten PACE-Kanal auf (sicherer Kanal zum Kartenchip).
  • Der Kanalaufbau ist immer notwendig, egal, ob ich die Karte kontaktlos oder kontaktbehaftet nutze.
  • Die CAN* muss je nach Anwendung einmalig bei erster Nutzung der Software oder mehrfach (z. B. pro Signatur) eingegeben werden. Dies ist abhängig von der Umsetzung bei unseren Softwarepartnern.
CAN: Card Access Number
NFC: NearField Communication

Anwendungsmöglichkeiten
Unternehmen
  • Elektronischer Abfallbegleitschein
  • Emissionshandel
  • Verpackungsgesetz
  • Schutzrechtsanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Sachverständige
  • Kommunikation mit der Justiz und Gerichten über EGVP
  • Signierung von elektronischen Gutachten
  • Sicherer E-Mail-Verkehr per D-Mail-Postfach

Weitere IHK-Registrierungsstellen finden Sie in dieser Übersicht:
https://www.de-coda.de/signaturbeantragung/ihk-signaturkarte/signaturbeantragung-bei-der-ihk/