Europäisches Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act)
Der Verordnungstext zum europäischen Gesetz über künstliche Intelligenz (AI Act) steht kurz vor der Verabschiedung und soll spätestens zum Ende der Legislatur im Mai 2024 beschlossen werden.
Er teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein und verfolgt damit einen risikobasierten Ansatz. Die IHK-Organisation befürwortet diesen Ansatz, der unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit bestimmte Anforderungen und Pflichten an solche KI-Systeme stellt, von denen nachweislich ein besonderes Risiko ausgeht.
Unternehmen müssen – je nachdem, in welche Risikoklasse sie fallen – mit unterschiedlichen Konformitätsanforderungen, also etwa Dokumentations- und Transparenzpflichten, rechnen. Die EU-Institutionen verhandeln derzeit darüber, inwieweit KI-Modelle unabhängig von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Damit reagiert die EU auf Entwicklungen im Bereich der generativen KI (wie ChatGPT).
Quelle: DIHK