Selbständig im Nebenerwerb
Nebenerwerb bietet unterschiedliche Vorteile
Es dürfen Leistungen und Ware bezogen werden. Der Gründer kann in die Werbung gehen und sieht wie das „Geschäft“ anläuft. Die Gründer lernen Höhen, aber auch Tiefen des Geschäftes kennen. Folgt ein Wachstum, kann auf einer soliden Basis entschieden werden, ob und wann ein Haupterwerb daraus entstehen soll. Das Risiko ist begrenzt und der Weg oft einfacher.
Wird ein Beschäftigter sozialversicherungspflichtig eingestellt, greift die Vermutungsregelung des Gesetzes, die Selbstständigkeit werde hauptberuflich ausgeübt. Eine evtl. bestehende gesetzliche Pflichtversicherung (z. B. als Arbeitnehmer) würde dann entfallen. Man müsste sich als Selbstständiger selbst versichern. Gewerberechtlich und steuerrechtlich gelten die Bestimmungen analog zum Hauptgewerbe. Wir empfehlen den Besuch unserer Erstberatung Gründung.