Gastro-Invest

Neues Programm zur Förderung von Investitionen im Gastgewerbe

Mit dem Programm Gastro-Invest werden ab sofort Unternehmen des Gastgewerbes bei der Finanzierung neuer Investitionen und der Weiterentwicklung unternehmerischer Konzepte in den für Tourismus relevanten Regionen im Freistaat Thüringen unterstützt. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wer wird gefördert:
  • Unternehmen des Gastgewerbes (WZ: 56.10) mit Betriebsstätten zur Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränken in
    • Kur- und Erholungsorten,
    • Oberzentren,
    • Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums oder
    • Orten und Regionen, die im jeweiligen Regionalplan als Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung ausgewiesen sind.
  • Hotelbetriebe mit Räumen zur Bewirtung, wenn die Bewirtung am Platz erfolgt.
Was wird gefördert:
  • Investitionen in Betriebstätten, die der Versorgung mit Speisen und Getränken dienen, wenn diese
    • durch den Umbau modernisiert werden,
    • erstmals einzurichten und/oder
    • neu auszustatten sind,
    • erweitert werden und der vorhandene Raum von Beginn an in das Investitionsvorhaben einbezogen ist.
Wie wird gefördert:
  • Zuschuss in Höhe von 10 Prozent
  • als Festbetragsfinanzierung zur anteiligen Rückzahlung eines Darlehens
Zuwendungsvoraussetzungen:
  • Darlehensvertrag mit einem Kreditinstitut zur Finanzierung einer Investitionsmaßnahme gemäß der Richtlinie Gastro-Invest
  • Vereinbarung zur Sondertilgung von mindestens 10 Prozent der Darlehenssumme
  • Darlehensvolumen mindestens 100.000 EUR, maximal 1.000.000 EUR
  • Zuschussbedarf mindestens 10.000 EUR, maximal 100.000 EUR
Antragstellung:
Quelle: Thüringer Aufbaubank