Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG)

Richtlinienänderung

Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG) ist Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen und wöchentlichen Bedarfes. Bewilligungsstelle für die antragstellenden Kleinunternehmen ist ab sofort die Thüringer Aufbaubank.
Mit der Richtlinienänderung im Frühjahr dieses Jahres wurde auch der Kreis der förderfähigen Unternehmen erweitert und die Antragstellung entbürokratisiert. So können jetzt Franchisebetriebe und Unternehmen aus der Gastronomie, wenn sie die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen der Grundversorgung erfüllen, einen Antrag stellen.
Anträge können laufend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.