Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Neue Richtlinie seit 01.07.2024

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" nutzen. Es dient zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen.
Wer wird gefördert:
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Förderung mehr erhalten können.
Was wird gefördert:
  • Das Förderprogramm soll zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen beitragen. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Wie viel wird gefördert:
  • Darlehensbetrag: bis max. 2 Mio. Euro
  • Darlehenslaufzeit: bis zu 10 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
  • Zinssatz: feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableau
  • Sondertilgungen: jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: Bürgschaft der Gesellschafter
  • Darlehen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung als De-minimis-Beihilfe zugesagt.
Antragstellung:
  • über das Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter Downloads
  • Mit der Antragstellung ist die aktuelle Situation des Unternehmens zu beschreiben, insbesondere ist die Betroffenheit des Unternehmens von den Krisenauswirkungen (z. B. durch Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, Schließung von Produktionsstätten, gestiegene Energiekosten...) darzulegen.