Beratungsrichtlinie Thüringen

Beratungsförderung für bestehende Unternehmen

Gefördert mit einem Zuschuss werden Beratungsleistungen, die zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Wachstumsdynamik, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der strategischen Unternehmensführung sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen beitragen.
Was wird gefördert?
  • Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch selbständige Berater/innen
    • Insbesondere Beratungen zu:
      • Unternehmenswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Kostensenkungen
      • Investitionen und Finanzierung
      • Unternehmensnachfolge
      • Innovationsmanagement, Internationalisierung
      • Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
Wer wird gefördert?
  • kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Thüringen
Wie wird gefördert?
  • Intensivberatungen als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
  • für Intensivberatungen gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 950,00 Euro je Tagwerk einschließlich der Kosten für den Qualitätssicherer
  • je Beratungsfall können bis zu 20 Tagwerke gefördert werden
Antragstellung:
Weitere Informationen: