Corona-Hilfen
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen noch bis zum 15. Oktober 2024 möglich |
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Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch weiterhin eine Einreichung möglich ist.
Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle akzeptiert und bearbeitet.
Die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen sind jetzt über die prüfenden Dritten einzureichen. Weitere Informationen. Detailierte Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte. |
Abrechnung Neustarthilfe Plus |
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Details zur Endabrechnung und weiterführende Links |
Corona-Hilfen – Übersicht zu Förderzeiträumen und Abrechnung |
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Übersicht zu den Förderzeiträumen und Abrechnungsmodalitäten der Corona-Hilfen von März 2020 bis Juni 2022 |