Anträge, Urkunden und Zweitschriften

Prüfungsurkunde Ausbildung

Nach erfolgreich abgelegter Ausbildungsprüfung können sich die Prüfungsteilnehmer/-innen zusätzlich zum Prüfungszeugnis eine Prüfungsurkunde ausstellen lassen.

Zweitschriften

Bei Verlust des Prüfungszeugnisses bzw. der Bescheinigung über die bestandene Prüfung kann eine kostenpflichtige Zweitschrift ausgestellt werden.

Zeugnisübersetzungen

Für Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse der IHK kann zusätzlich zum Zeugnis eine Übersetzung in englisch bestellt werden.

Antrag auf Zulassung als Externer zur Abschlussprüfung

In besonderen Fällen können schulisch Ausgebildete oder Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Antrag auf Ausweis des Ergebnisses berufsschulischer Leistungsfeststellungen

Auszubildende haben die Möglichkeit, auf Antrag das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem IHK-Zeugnis ausweisen zu lassen.
Ausweis Berufsschulnoten auf IHK-Zeugnis (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 528 KB)

Antrag zur Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich soll besondere Verhältnisse behinderter Menschen bei der Durchführung der Prüfung berücksichtigen. Der Antrag ist zusammen mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung zu stellen.

Antrag auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen in den Fortbildungsprüfungen

Von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile kann befreit werden, wer eine andere vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat.