Anträge, Urkunden und Zweitschriften
Prüfungsurkunde Ausbildung |
Nach erfolgreich abgelegter Ausbildungsprüfung können sich die Prüfungsteilnehmer/-innen zusätzlich zum Prüfungszeugnis eine Prüfungsurkunde ausstellen lassen.
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Zweitschriften |
Bei Verlust des Prüfungszeugnisses bzw. der Bescheinigung über die bestandene Prüfung kann eine kostenpflichtige Zweitschrift ausgestellt werden.
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Zeugnisübersetzungen |
Für Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse der IHK kann zusätzlich zum Zeugnis eine Übersetzung in englisch bestellt werden.
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Antrag auf Zulassung als Externer zur Abschlussprüfung |
In besonderen Fällen können schulisch Ausgebildete oder Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
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Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
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Antrag auf Ausweis des Ergebnisses berufsschulischer Leistungsfeststellungen |
Auszubildende haben die Möglichkeit, auf Antrag das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem IHK-Zeugnis ausweisen zu lassen.
Ausweis Berufsschulnoten auf IHK-Zeugnis (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 528 KB) |
Antrag zur Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich |
Der Nachteilsausgleich soll besondere Verhältnisse behinderter Menschen bei der Durchführung der Prüfung berücksichtigen. Der Antrag ist zusammen mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung zu stellen.
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Antrag auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen in den Fortbildungsprüfungen |
Von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile kann befreit werden, wer eine andere vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
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