Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Die IHK als zuständige Stelle nimmt für die Prüfungen eine hoheitliche Funktion war. Grundlagen für die Abnahme der Prüfungen sind das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und eine für die jeweilige Prüfung gültige Rechtsverordnung des Bundes oder Rechtsvorschrift der IHK.