Bestellung Zweitschrift Teilnahme "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe"
Bestellung einer Zweitschrift der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung".
Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
- das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde,
- sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat oder
- sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat.
Für die Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif.