Nr. 5029640

Anmeldung zur Prüfung Qualitätsfachmann


Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung setzt die Zulassung zur Prüfung durch die IHK voraus. Die entsprechende Gebühr für Zulassung und Prüfungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen IHK-Gebührentarif.