Reiserecht

Das neue Reiserecht gilt seit dem 1. Juli 2018. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie. Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.
Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Wir haben das Wichtigste für Unternehmen der Tourismuswirtschaft in den nachfolgenden Infoblättern zusammengestellt: