Ausstellung von Fachkundenachweisen/ Umschreibung

Speditionskaufleute und Inhaber anderer gleichwertiger Berufsabschlüsse im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr können sich bei der IHK aufgrund ihres Prüfungszeugnisses eine "EU-konforme" Fachkundebescheinigung ausstellen lassen.
Der Markt- und Berufszugang im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr (Kraftomnibusse) wird neu geregelt. Seit dem 4. Dezember 2011 gilt die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU.
Im Rahmen der bevorstehenden Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), die zur Zeit in den Gremien beraten wird, ist es möglich, dass die in der derzeit noch geltenden Berufszugangsverordnung bezeichneten (sowie die nachträglich noch als gleichwertig anerkannten) Abschlussprüfungen nicht mehr als Nachweis der fachlichen Eignung akzeptiert werden dürfen. Die Ausstellung eines Fachkundenachweises durch die IHK wäre demzufolge in diesen Fällen spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nicht mehr möglich.

Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Von einer IHK ausgestellte Fachkundenachweise sind auch Fachkundenachweise für Verkehrsleiter.
In der Anlage 4 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 GBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt: 
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.
Die Ausbildung muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. Die IHK, in deren Bezirk Sie wohnen, stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr beträgt bei der IHK Fulda 40,00 Euro.
   
Zusätzlich werden aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007 folgende Abschlüsse anerkannt: 
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
In der Anlage 6 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 PBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt: 
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Zusätzlich wird aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2007 folgender Abschluss anerkannt: 
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Fachkundenachweises gemäß der Anlage zur Gebührenordnung der IHK Fulda gebührenpflichtig ist. Die Ausstellung kostet 40,00 EUR.
Weitere Informationen zum Thema "Verkehrsleiter" finden Sie unter Standortpolitik - Verkehr - Markt- und Berufszugang.