Sachverständige

Sachverstand in der Wirtschaft ist gefragt. Insbesondere dann, wenn zwischen Vertragspartnern Streit über den Wert oder die Qualität einer Ware beziehungsweise Dienstleistung entsteht. Die Begutachtung des Wertes oder der Qualität übernimmt ein Sachverständiger, von dem beide Vertragspartner eine besondere Sachkunde und Unabhängigkeit erwarten. Auch die Gerichte greifen bei der Beweisführung auf öffentlich bestellte Sachverständige zurück, um eine objektive Grundlage für eine rechtliche Entscheidung zu erhalten.

Was ist ein Sachverständiger?

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu fungieren.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.
Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.
Mehr zur Bestellung und Benennung von Sachverständigen erfahren Sie hier:

Wann lohnt sich die Beauftragung eines Sachverständigen?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann gute Dienste leisten, wenn
  • neutrale fachliche Beratung benötigt wird,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss,
  • ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll,
  • ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.

In erster Linie erstatten die Sachverständigen schriftliche oder mündliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann der Sachverständiger aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen. Die Vertragspartner können sich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen.
Im Vergleich zum Gericht bringt dies zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind solche Schiedsgutachten wesentlich schneller und zum anderen auch deutlich kostengünstiger als ein langwieriger Prozess.

Wie finde ich einen Sachverständigen?

Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) ist die erste Anlaufstelle im Web bei der Suche nach Sachverständigen in Deutschland. Es listet derzeit rund 8.000 Einträge der von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

IHK-Sachverständigenverzeichnis

Ob die Installation einer Solaranlage beurteilt oder ein Flutschaden beziffert werden soll: Wer sachkundige, unabhängige, unparteiliche und vertrauenswürdige Fachleute benötigt, wird im frisch überarbeiteten bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis fündig.