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Teilnahme an der Vollversammlung

Die IHKs sind mitgliedergetragen und demokratisch aufgebaut: Wichtigstes Organ ist die – das Parlament der regionalen Wirtschaft. Sie wird von den Mitgliedsunternehmen der Region in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl alle fünf Jahre gewählt.
Die Vollversammlung entscheidet über die Arbeit der IHK im Rahmen des gesetzlichen Auftrags: angefangen von der Festlegung der IHK-Leitlinien zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen über die Mitentscheidung bei der Verwendung der finanziellen Mittel bis hin zum Fassen von Beschlüssen im Hinblick auf die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft.
Dies geschieht in den Sitzungen der Vollversammlung, die nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich durch den Präsidenten einberufen werden. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich. Jedoch kann der Präsident Gäste zu den Sitzungen einladen.

Sie möchten eine Sitzung der Vollversammlung als Gast besuchen? Dann teilen Sie uns über das folgende Formlar Ihr Interesse mit und wir setzen uns mit Ihnen zur weiteren Absprache in Verbindung.