Hessisches Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatungsprogramm
Im Rahmen dieses im März 2001 gestarteten Programms können kleine und mittlere Unternehmen bei ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer eine Förderung der Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatung beantragen. Erfahrene Exportberater analysieren gemeinsam mit dem Unternehmen die Marktchancen im Ausland und erarbeiten Schritte zur Markterschließung. Abhängig von der Ausgangssituation des Unternehmens unterstützt der Berater in der Markterkundungsphase, beim Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes oder bei dem Aufbau einer Präsenz vor Ort. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Es werden folgende Beratungen gefördert:
Es werden folgende Beratungen gefördert:
- Außenwirtschaftsberatungen für Länder außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone, z.B. für firmenindividuelle Markterkundung, zum landestypischen Marketing und Vertrieb, zum Aufbau von Kooperationen mit ausländischen Partnern.
- Markteinführungsberatungen zur Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone.
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 400 Euro pro Beratungstag, die Anzahl der förderfähigen Tage beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Tagen in einem Jahr. In regionalen Fördergebieten erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro pro Beratungstag.
Eine Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens in Höhe von mindestens 40 Prozent der Beratungskosten wird vorausgesetzt.
Innerhalb von drei Jahren werden Beratungszuschüsse je Antragsteller/in bis höchstens 6.000 Euro gewährt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
- die nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen;
- die sich höchstens zu 25 % im Besitz eines oder mehrerer größerer Unternehmen gemeinsam befinden;
- deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht überschreitet;
- oder deren Umsatz einen Betrag von durchschnittlich 50 Mio. Euro nicht übersteigt.
Anwendungsbeispiele:
- Marktanalyse mit Schwerpunkt Marktpotential, regionale Zentren, bisheriges Wachstum und Aussichten für das jeweilige Produkt
- Wettbewerbsanalyse: Analyse der wichtigsten in- und ausländischen Wettbewerber, ihr jeweiliges Gewicht am Markt, evtl. Besonderheiten ihrer Vertriebsstrategien
- Prüfung der Marktfähigkeit des jeweiligen Produktes /der Produktpalette u.a. in technischer, medizinischer Hinsicht etc.
- Analyse von zwei / drei Märkten einer Region als Entscheidungshilfe zur Auswahl des am besten geeigneten Marktes / der Reihenfolge der Bearbeitung
- Ausarbeitung individueller Strategien zur erstmaligen Bearbeitung eines Auslandsmarktes bzw. zur Verbesserung unbefriedigender Marktbearbeitung
- Recherchen und Vorauswahl geeigneter Vertriebspartner (Vertragshändler, Handelsvertreter, Importeure)
- Recherchen und Vorauswahl geeigneter Kooperations- / Joint Venture-Partner
- Erarbeitung eines individuellen Besuchsprogramms vor Ort mit Begleitung durch den Berater inkl. Dolmetscher
- Erarbeitung einer Werbe- / PR-Kampagne (inkl. Imagebroschüren / Produktkatalogen) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes
- Professionelle Vor- und Nachbereitung einer Messebeteiligung im Ausland (Akquisition potentieller Kunden, Werbemaßnahmen, ggf. Unterstützung bei ersten Kundenkontakten inkl. Dolmetscher)
- Beratung bei der Anpassung des Internet-Auftritts an die besonderen Gepflogenheiten eines Auslandsmarktes
Was muss ein Unternehmen veranlassen, um die Förderung zu erhalten?
- Auswahl des Zielmarktes und Klärung des Beratungsauftrags
- Informationsgespräch mit örtlicher IHK
- Kontaktgespräch mit einem in Deutschland ansässigen Berater oder den deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
- Schriftlicher Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 127 KB) auf Förderung bei der IHK einreichen
- De-minimis-Erklärung - mit Antrag bei der IHK abgeben
- Nach Zuschussbescheid der IHK Unterzeichnung der Beratervereinbarung zwischen Berater und Unternehmen und Auftragserteilung
- Durchführung der Außenwirtschaftsberatung (Wichtig: Die Beratung darf erst nach Ausstellung des Zuschussbescheids starten!)
- Bericht des Beraters und des Unternehmens und Abrechnung
Die IHK Fulda informiert interessierte Unternehmen gerne über die Antragstellung und vermittelt Kontakte zu geeigneten Beratern.