Frankreich - Meldepflichten im Transportgewerbe
Fankreichs Regierung hat die geltenden EU-Entsendevorschriften für Transportunternehmen und Speditionen in französisches Recht umgesetzt. Dadurch werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Beförderungen im Binnenmarkt vereinfacht.
Die IHK Rhein-Neckar informiert hierzu ausführlich unter
Informationen finden Sie auch auf der Seite des französischen Verkehrsministeriums unter folgendem Link.
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