Ägypten: Advanced Cargo Information (ACI)
Gemäß Beschluss Nr. 38/2021 hat der ägyptische Zoll ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advanced Cargo Information (ACI)" eingeführt. Seefracht ist seit Oktober 2021 über ACI anzumelden. Die für 1. Januar 2023 geplante Verpflichtung, auch Luftfracht über ACI anzumelden, ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.
Ziel von ACI und Zeitplan
ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal “Nafeza” (zu Deutsch “Fenster”) zu bündeln und zu verifizieren. Die probeweise Einführung (Pilotphase) des Advanced Cargo Information Systems für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen startete am 1. April 2021. Seit dem 1.Oktober 2021 ist die Einfuhrabfertigung von Seefrachtsendungen auf das Advanced Cargo Information System (ACI) umgestellt. Zum 1. Januar 2023 sollte die Luftfracht folgen. Dieser Termin ist nun auf unbestimmte Zeit verschoben.
Expresssendungen (max. 50 Kilogramm und max. 2.000 USD) sind vom ACI-Verfahren ausgenommen.
Ablauf: Wer macht was?
Bislang liegen keine weiteren Informationen zum Ablauf der Vorabregistrierung und der Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition, Zoll) vor. So könnte sich (unverbindlich) der Ablauf gestalten:
- Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
- Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.
- Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX.
- Das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID).
- Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft. Beide Parteien erhalten die ACID.
- Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kommt die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen).
- Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.
Entstehen Kosten?
- Die Kostenübersicht findet sich im User Manual für Cargo X unter Documents and pricing.
- Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
- Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD.
- Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
- Für jede Sendung unter einer ACID-Nummer wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
- Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
- Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.
Außerdem wissenswert:
- Die erworbenen CargoX units sind gebunden an Benutzerkonten. Eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
- Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum der CargoX units.
Bei Registrierung in Cargo X Umsatzsteuer-ID angeben und Steuern sparen
Bei der Registrierung in Cargo X sollte der deutsche Exporteur darauf achten, dass er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, auch wenn das keine Pflichtangabe ist. Andernfalls drohen höhere Kosten.
Hintergrund ist, dass der Betreiber der Plattform Cargo X ein in Slowenien ansässiges Unternehmen ist. Es übermittelt als Dienstleister die von Exporteuren hochgeladenen Dokumente und Daten in verschlüsselter Form nach Ägypten. Um dafür zu bezahlen, müssen die Exporteure Krediteinheiten erwerben. Die deutschen Exporteure, die diesen Blockchain-Dienst nutzen, nehmen also die Leistung eines EU-Unternehmens in Anspruch. Damit die Erbringung dieser Leistung mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, benötigt das slowenische Unternehmen die Umsatzsteuer-ID ihres ebenfalls in der EU ansässigen Kunden. Liegt ihm diese nicht vor, erhält der deutsche Kunde eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer, kann diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.
Der Film Unternehmensverifizierung Cargo X Help Center auf der Cargo X Webseite erklärt, wo die Angabe der Umsatzsteuer-ID erfolgt.
Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?
Nach Informationen der AHK sollen unbedingt die folgenden Angaben nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden:
- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code: DE
Seit 1. Oktober 2021 ist die ACID-Nummer verpflichtend auf dem IHK-Ursprungszeugnis (zum Beispiel in Feld 5) einzutragen. Die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer wurde zudem von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Mittelfristig soll die Papierform bei einigen Dokumenten entfallen und damit auch die Legalisation. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.
Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass für die Einfuhrverzollung in Ägypten neben der bereits bestehenden Möglichkeit zur Nutzung elektronischer Ursprungszeugnisse künftig auch die Einreichung elektronisch bescheinigter Handelsrechnungen akzeptiert wird. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.
System verlang 10-stellige ägyptische Warennummer
Die Anforderung des Systems, die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben, stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, ist die Access2Markets-Datenbank der EU. Es entsteht ein hoher Aufwand, der durch die handelsübliche Praxis vermieden werden könnte, dass nur der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo bietet eine unverbindliche FAQ-Sammlung an. Die Informationen der FAQ-Liste sind absolut unverbindlich.
Ansprechpartner für Fragen bei der AHK ist:
Frau Jasmin Hussein
Membership Project Manager
Membership Project Manager
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK)
(+202) 3333 8466
(+202) 3336 8026
jasmin.hussein@ahk-mena.com
(+202) 3333 8466
(+202) 3336 8026
jasmin.hussein@ahk-mena.com
Im User Manual finden Sie ausführliche Informationen zum Cargo X-Portal.
Quelle: DIHK, IHK Region Stuttgart, AHK Kairo