Wasserhaushalts­gesetz und Abwasser­verordnung

Für die Einleitung von Abwasser eines Unternehmens in ein Gewässer (Direkteinleitung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wasserhaushaltgesetz (WHG)des Bundes und des Landes Hessen. Die vom Bund erlassene Abwasserverordnung (AbwVO) regelt im Detail die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer.
Die Regierungspräsidien sind als Obere Wasserbehörde für Überwachung der Unternehmen (gewerbliches Abwasser) zuständig. Ausgenommen sind die Anwendungsbereiche der Anhänge 49 (Mineralölhaltiges Abwasser), 50 (Zahnbehandlung) oder 52 (Chemischreinigung) der Abwasserverordnung. Für diese Anlagen und Einleitungen sind die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten zuständig, es sei denn, die Einleitung erfolgt aus einem Werksgelände.