Löschwasser
Bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat Hessen Regelungen im Fall eines Brandunfalls getroffen und eine Handlungsempfehlung zum „Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall“ erstellt. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie Vorkehrungen treffen müssen, damit das Löschwasser zurückgehalten und dann entsorgt werden kann.
Die Handlungsempfehlung und weitere Infos zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben finden Sie auf den Seiten des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.