Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Die TA Luft (1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz) ist ein Instrument zur Luftreinhaltung, das zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen führt.
Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden und letztendlich von Betreibern einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der 4. BImSchV in Verbindung mit § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.