IED-Anlagen
Für größere Industrieanlagen gelten europaweit einheitliche Anforderungen an die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung. Die europäische Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU - kurz IED - wurde in Deutschland mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Dabei stehen folgende Themen im Mittelpunkt:
Ausgangszustandsbericht
Bei Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IED-Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, muss jetzt erstmals ein Ausgangszustandsbericht vorgelegt werden.
Für industrielle Anlagen gelten jetzt EU-weit einheitliche Emissionsbandbreiten, die in so genannten BVT-Schlussfolgerungen festgelegt werden. Auch bestehende Anlagen müssen die neuen Anforderungen spätestens nach vier Jahren einhalten.
Die Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie bringt für Unternehmen und Behörden neue Überwachungs- und Berichtspflichten, aber auch Erleichterungen für EMAS-Betriebe.