Deutsches Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte zu informieren. Beim DPMA können Sie
- Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster anmelden
- Formulare, Vordrucke und Merkblätter, Hinweise und Verordnungen erhalten
- über das elektronische Patentdokumentenarchiv DEPATISnet Erstrecherchen zum Stand der Technik durchführen
- über das DPMAregister die kompletten Patent-, Marken-, und Geschmacksmusterblätter herunterlanden sowie nach Rechts- und Verfahrensständen einzelner Schutzrechte suchen und die aktuellen Rechts- und Verfahrensstände zu Patenten, Marken und Mustern ermitteln
Das vor einiger Zeit eingerichtete DPMAregister führt die frühreren DPMApublikationen und DPinfo zusammen und ersetzt diese. Es eignet sich sowohl für die Recherche nach angemeldeten, eingetragenen und erteilten Schutzrechten, für die Ermittlung des aktuellen Rechtsstands zu einem Schutzrecht sowie für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte im Rahmen eines Monitoring.
Nicht zu den Aufgaben des DPMA gehört dagegen die Verwertung gewerblicher Schutzrechte.
Für Sie als Anmelder stehen dabei die Auskunftsstellen des DPMA in München, in der Dienststelle Jena und im TIZ (Technisches Informationszentrum) Berlin bereit. Die Kontaktadressen sowie umfangreiche Informationen zu den einzelnen Schutzrechten und den jeweiligen Anmeldeverfahren finden Sie auf den Seiten des DPMA.