Plastiktütenverbot

Ab Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen. Die erste Novelle des Verpackungsgesetzes zählt zu den Maßnahmen der Bundesregierung, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen.

Was ist verboten?

  • Händler:innen dürfen keine leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr an Kund:innen ausgeben
  • Ein Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden

Ausnahme:

Ausgenommen sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Darunter fallen insbesondere sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", die Kunden für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwenden.
Den Gesetztestext im Originalwortlaut finden Sie hier.