Wir möchten Ausbildungsbetrieb werden
Um Ausbildungsbetrieb zu werden, muss Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Ausbildungsvoraussetzungen eines Betriebs werden von der zuständigen IHK festgestellt.
Um alle Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen drei Dinge gegeben sein:
1. Eignung des Unternehmens
Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vermitteln können. Wenn das nicht möglich ist, kann man Lücken ggf. mit geeigneten Partnern schließen (Ausbildung im Verbund). Die Eignungsfeststellung wird durch einen Ausbildungsberater der zuständigen IHK vor Ort durchgeführt. Ihr Ausbildungsberater kann Ihnen auch dabei helfen herauszufinden, welcher Beruf in Ihrem Betrieb ausgebildet werden kann.
2. Persönliche Eignung des Ausbilders/der Ausbilderin
Jedes Unternehmen benötigt einen geeigneten Ausbilder bzw. eine geeignete Ausbilderin. Diesen müssen Sie benennen. Beim Ausbilder muss die persönliche Eignung vorliegen. Diese Eignung fehlt, wenn zum Beispiel ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern besteht.
3. Fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders
Ausbilder müssen darüber hinaus fachlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein. Das bedeutet, dass sie sowohl Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Beruf besitzen müssen (fachliche Eignung) und darüber hinaus über berufs- und arbeitspädagogische, also rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen müssen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss durch Ablegen der AEVO Prüfung nachgewiesen werden.
1. Eignung des Unternehmens
Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vermitteln können. Wenn das nicht möglich ist, kann man Lücken ggf. mit geeigneten Partnern schließen (Ausbildung im Verbund). Die Eignungsfeststellung wird durch einen Ausbildungsberater der zuständigen IHK vor Ort durchgeführt. Ihr Ausbildungsberater kann Ihnen auch dabei helfen herauszufinden, welcher Beruf in Ihrem Betrieb ausgebildet werden kann.
2. Persönliche Eignung des Ausbilders/der Ausbilderin
Jedes Unternehmen benötigt einen geeigneten Ausbilder bzw. eine geeignete Ausbilderin. Diesen müssen Sie benennen. Beim Ausbilder muss die persönliche Eignung vorliegen. Diese Eignung fehlt, wenn zum Beispiel ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern besteht.
3. Fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders
Ausbilder müssen darüber hinaus fachlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein. Das bedeutet, dass sie sowohl Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Beruf besitzen müssen (fachliche Eignung) und darüber hinaus über berufs- und arbeitspädagogische, also rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen müssen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss durch Ablegen der AEVO Prüfung nachgewiesen werden.
Noch mehr Infos sowie konkrete Umsetzungshilfen des BiBB zu den einzelnen Ausbildungsberufen finden Sie hier.
Welche Schritte kommen als nächstes?
1. Überlegen Sie sich, in welchem Bereich Sie ausbilden möchten.
2. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie, in welchem Bereich Sie ausbilden können und stimmen mit Ihnen einen persönlichen Termin ab um ihre Ausbildungspotentiale einzuschätzen.
Kaufmännische Ausbildungsberatung:
Denise Otto
0661 284-63
otto@fulda.ihk.de
Gewerblich-technische Ausbildungsberatung:
Armin Gerbeth
0661 284-32
gerbeth@fulda.ihk.de