Bonus zur Aufstiegs­qualifizierung

Bonus in Höhe von 1.000 Euro für erfolgreiche IHK-Absolvent:innen in der Aufstiegsfortbildung
Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses auf DQR-Niveau 6 oder 7 als attraktives Weiterbildungsziel, das zu einer akademischen Ausbildung gleichwertig ist, gefördert und gestärkt werden.
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister:in und oder Fachmeister:in im Jahr 2018 eine Aufstiegsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
Ab dem Jahr 2019 gewährt das Land Hessen die Aufstiegsprämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Voraussetzung ist, dass die Prüfung von der Bunde-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet und vor der zuständigen Stelle abgelegt worden sind.

Voraussetzungen

Ab 1. Januar 2022 ändern sich die Voraussetzungen für die Beantragung der Aufstiegsprämie. Nunmehr können auch Fortbildungsabsolvent:innen eine Förderung beantragen, die ihre Prüfung aus persönlichen Gründen außerhalb von Hessen abgelegt haben, selbst wenn die betreffende Prüfung in Hessen hätte abgelegt werden können. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Antragsteller:in sowohl Wohnort als auch Arbeitsort in Hessen hat (bzw. zum maßgeblichen Prüfungszeitpunkt hatte).
Für Antragsberechtigte, die ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt haben, gilt weiterhin, dass ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen muss. Dies gilt ebenso für Antragsberechtigte, deren Fortbildungsprüfung im betreffenden Jahr in Hessen nicht abgenommen wurde und die ihre Fortbildungsprüfung deshalb vor einer fachlich zuständigen Stelle in einem anderen Bundesland abgelegt haben.

Antragsverfahren

Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolvent:innen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages www.hihk.de/aufstiegspraemie einzureichen. Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) als Upload beigefügt werden.