Schülerpraktikum
Schülerbetriebspraktika sind ein seit vielen Jahren bewährtes Instrument, um Schüler:innen auf das Berufsleben vorzubereiten und sie bei der Berufswahl zu unterstützen.
Dabei hat sich die Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern bewährt. Dies gilt besonders für die langjährigen unmittelbaren Kontakte zwischen der einzelnen Schule (Lehrkräfte, Schüler, Eltern) und den Betrieben vor Ort.
Dabei soll durch die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben den Schüler:innen aller Schulformen ganz konkret die Möglichkeit gegeben werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu erhalten. Die eigene Anschauung und Erfahrung der betrieblichen Praxis, die Gespräche mit Betriebsangehörigen und die Erkundung des betrieblichen Umfeldes vermitteln den Schülerinnen und Schülern so wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung. Dies erleichtert den Einsatz handlungsorientierter Arbeitsformen im Unterricht und fördert den Einstieg in die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit.
Um einen erfolgreichen Verlauf des Praktikums zu gewährleisten sollten Schule und Betrieb daher frühzeitig über die Inhalte und den Rahmen sprechen und ggf. auch konkrete Absprachen treffen. Weiterführende Informationen und Musterformulare finden Sie rechts unter “Weitere Informationen” auf dieser Seite.
Dabei soll durch die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben den Schüler:innen aller Schulformen ganz konkret die Möglichkeit gegeben werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu erhalten. Die eigene Anschauung und Erfahrung der betrieblichen Praxis, die Gespräche mit Betriebsangehörigen und die Erkundung des betrieblichen Umfeldes vermitteln den Schülerinnen und Schülern so wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung. Dies erleichtert den Einsatz handlungsorientierter Arbeitsformen im Unterricht und fördert den Einstieg in die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit.
Um einen erfolgreichen Verlauf des Praktikums zu gewährleisten sollten Schule und Betrieb daher frühzeitig über die Inhalte und den Rahmen sprechen und ggf. auch konkrete Absprachen treffen. Weiterführende Informationen und Musterformulare finden Sie rechts unter “Weitere Informationen” auf dieser Seite.
Mindestlohn für Praktikanten
Das IHK-Praktikumsportal hat eine Übersicht zum beschlossenen Mindestlohn für Praktikanten veröffentlicht. Verabschiedet wurde das neue Gesetz am 3. Juli 2014 vom Bundestag. Dem hat der Bundesrat am 11. Juli 2014 zugestimmt.
Einen Überblick bietet Ihnen das IHK-Praktikumsportal unter
www.bso-hessen.de
www.bso-hessen.de