Zweitschriften und Renten­bescheinigungen

Wichtige Dokumente wie etwa Prüfungszeugnisse können verloren gehen. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Wenn Ihnen Dokumente wie Prüfungszeugnisse oder Berufsausbildungsnachweise verloren gegangen sind, helfen wir mit entsprechenden Zweitschriften beziehungsweise Ersatzbescheinigungen gerne weiter.
Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre Prüfung sehr lange zurückliegen, dann verfügen wir ggf. nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen, da unsere Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist. Womöglich kann dann eine Nachfrage beim Hessischen Wirtschaftsarchiv sinnvoll sein, wohin wir ältere Dokumente abgeben. Nähere Einzelheiten nachfolgend.
  1. Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung

    Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden der Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung benötigt.

    Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos, soweit sie von uns ausgestellt werden kann (Abschlussprüfungen ab Sommer 2005). Falls die Ausstellung einer Bescheinigung gewünscht wird, ist ein Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)vollständig auszufüllen. Unsere Postanschrift für die Antragsstellung ist auf dem Antragsformular vermerkt.


    Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor Sommer 2005 bei der IHK Fulda abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), da wir nicht mehr über entsprechende Unterlagen verfügen. Bitte fügen Sie zu Ihrer Legitimation eine Kopie bzw. einen Scan Ihres Personalausweises bei. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35,00 Euro (ggf. inkl. Porto) erhoben.
  2. Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses

    Falls Sie die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Fulda abgelegt haben, können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen (Abschlussprüfungen ab Sommer 2005). Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,50 Euro erhoben.

    Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den Antrag auf Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB) vollständig aus. Bitte laden Sie sich den entsprechenden Antrag herunter und reichen ihn ausgefüllt ein.


    Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor Sommer 2005 bei der IHK Fulda abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35,00 Euro (ggf. inkl. Porto) erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Fulda. Für die Ausstellung der Zweitschrift reichen Sie bitte die Bestätigung vom HWA bei der IHK Fulda ein. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.


Kontakt:
Hessisches Wirtschaftsarchiv
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt
E-Mail: info@hwarchiv.de


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