Vorzeitige Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung
Besonders gute Leistungen in der Berufsschule sowie im Ausbildungsbetrieb machen es möglich, einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung zu stellen.
Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildenden gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dadurch soll denjenigen, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ein größeres Lerntempo entwickelt haben und die aufgrund dieser Leistungen das vorgegebene Ausbildungsziel vorzeitig erreichen können, die Möglichkeit gegeben werden, zu einem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem regulär anstehenden Prüfungstermin liegt.
Das Verfahren der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung verläuft in zwei Stufen (Antragstellung & Anmeldeverfahren).
Wichtiger Hinweis:
Das Verfahren für die vorzeitige Prüfungszulassung im IHK-Bildungsportal ist derzeit nur für einige Ausbildungsberufe freigeschaltet.
Zeitnah werden alle Ausbildungsberufe Ihre Prüfungsanmeldung über das Portal bearbeiten können.
Bei Fragen zu Ihrer Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf der rechten Seite.
Das Verfahren für die vorzeitige Prüfungszulassung im IHK-Bildungsportal ist derzeit nur für einige Ausbildungsberufe freigeschaltet.
Zeitnah werden alle Ausbildungsberufe Ihre Prüfungsanmeldung über das Portal bearbeiten können.
Bei Fragen zu Ihrer Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf der rechten Seite.
Zulassungsvoraussetzungen
Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der/die Auszubildende sowohl im betrieblichen Bereich als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist.
- Die Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes erfolgt über die Anmeldung zur Prüfung im IHK-Bildungsportal.
- Ein Nachweis durch die Berufsschule, dass die Leistungen des/der Auszubildenden in den Unterrichtsfächern / Lernfeldern der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des letzten vorliegenden Berufsschulzeugnisses (nicht älter als 4 Monate - zum Zeitpunkt des Antragsschlusses).
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung nicht nur leistungsgebunden erfolgt, sondern auch von der Teilnahme an der Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 abhängt. Die vorzeitige Zulassung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung aller Zulassungskriterien.
Antragsstellung
- Der Antrag auf vorzeitige Zulassung sowie das letzte vorliegende Berufsschulzeugnis sind der IHK Fulda, per Mail, einzureichen (siehe Tabelle “Termine für die Antragsstellung”).
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor Ablauf der Antragsfrist für die jeweilige Prüfung der IHK vorliegen. Jede Zulassung bedarf einer umfassenden, individuellen Prüfung der vorgelegten vollständigen Unterlagen.
- Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die vorzeitige Zulassung zur jeweiligen Abschlussprüfung nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund der eingereichten Unterlagen überprüft die IHK Fulda, ob die Anmeldung zur vorzeitigen Prüfung möglich ist.
Termine für die Antragsstellung
|
|
---|---|
Sommer
|
Winter
|
15. Januar (des laufenden Jahres)
(das Halbjahres-Zeugnis (Februar-Zeugnis) muss nachgereicht werden) |
15. August (des laufenden Jahres)
|
Anmeldung zur Prüfung
Ist der Notenschnitt (besser als 2,49) gegeben, ist eine Anmeldung zur vorzeitigen Prüfung möglich. Die IHK Fulda fordert rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung sowohl den Ausbildungsbetrieb bzw. den/die Auszubildende(n) auf, die Anmeldung zur Prüfung ausschließlich über das IHK-Bildungsportal vorzunehmen.
Die verbindliche Prüfungszulassung erfolgt erst nach Abschluss der Anmeldung über das IHK-Bildungsportal und die Überprüfung der IHK Fulda.
Die verbindliche Prüfungszulassung erfolgt erst nach Abschluss der Anmeldung über das IHK-Bildungsportal und die Überprüfung der IHK Fulda.
Anmeldeschluss
|
|
---|---|
Sommer
|
Winter
|
1. Februar (des jeweiligen Jahres)
|
1. September (des jeweiligen Jahres)
|