Externe Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG)
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die externe Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung? Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen dazu aus? Hier finden Sie alle Informationen.
Ein anerkannter Ausbildungsabschluss ist auch ohne eingetragene Berufsausbildung möglich, wenn die Person über die geforderten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Durch den Nachweis einer langjährigen Berufspraxis, die inhaltlich dem Ausbildungsberuf entspricht, kann eine Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden. Der Zeitraum der einschlägigen Berufspraxis muss dabei mindestens dem 1,5-fachen der Regelausbildungszeit in Vollzeitbeschäftigung entsprechen.
Ausbildungszeiten in anderen artverwandten Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können berücksichtigt werden. Nachweise, über Qualifikationen, die mit einer Ausbildung vergleichbar sind, können ebenfalls für die Zulassung relevant sein.
Ausbildungsberuf
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Berufspraxis
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2-jähriger Beruf
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3 Jahre
Bei 50 %-Stelle = 6 Jahre |
3-jähriger Beruf
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4,5 Jahre Bei 50%-Stelle = 9 Jahre |
Vorgaben der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen in anerkannten Ausbildungsberufen sind in Ausbildungsverordnungen verbindlich geregelt. Die Ausbildungsverordnungen finden Sie unter: https://www.bibb.de/de/40.php.
Welche Unterlagen müssen der IHK Fulda eingereicht werden?
- Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben
- Bei beruflicher Selbständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen
- Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen
Wann finden die Prüfungen statt?
Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch.
Die Sommerprüfung findet etwa im Zeitraum zwischen Mai und Juli (je nach Lage der Sommerferien) und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt.
Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.
Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.
Wann müssen die Unterlagen eingereicht werden?
Der vollständige Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens zu folgenden Terminen einzureichen:
Prüfungstermine
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Abgabetermin
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Abschlussprüfung Sommer
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1. Februar des jeweiligen Jahres
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Abschlussprüfung Winter
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1. September des jeweiligen Jahres
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Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr (bei Berufen mit gestreckten Abschlussprüfungen)
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15. November des Vorjahres
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Abschlussprüfung Teil 1 Herbst (bei Berufen mit gestreckten Abschlussprüfungen)
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15. Mai des jeweiligen Jahres
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Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können uns Ihre Unterlagen auch gerne per E-Mail zu schicken.
Wo können Übungsmaterialien und "alte" Prüfungsaufgaben bezogen werden?
Über folgende Verlage können Materialien zur Prüfungsvorbereitung sowie Aufgabensätze aus vergangenen Prüfungen bezogen werden:
Kfm. und kfm.-verwandte Ausbildungsberufe
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Gewerblich-technische Ausbildungsberufe
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U-Form-Verlag
Fachverlag für kfm. Berufsbildung Cronenberger Straße 58, 42651 Solingen
Tel.: (02 12) 2 22 07-0,
Fax: (02 12) 20 89 63 Homepage: www-u-form.de |
Christiani-Verlag
Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG Hermann-Hesse-Weg 2, 78464 Konstanz Tel.: (0 75 31) 58 01-26, Fax: (0 75 31) 58 01-85 Homepage: www.christiani.de |
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr der IHK Fulda?
Prüfungsgebühr: 240,00 Euro
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber:innen ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) eingereicht werden, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber:innen ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) eingereicht werden, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.